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- E-Learning (Online-Unterweisungen)
Unterweisen ist Pflicht. Der Aufwand muss es nicht sein.
Jeder Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig im Arbeitsschutz unterweisen. Der Aufwand liegt dabei selten im Inhalt, sondern in der Organisation: einen Termin finden, an dem alle können, Nachholtermine für Schichtarbeiter, Urlauber und Außendienst, Unterschriftenlisten einsammeln und im Fall einer Prüfung alles wiederfinden.
Mit unseren Online-Unterweisungen entfällt dieser Teil. Ihre Beschäftigten erhalten einen persönlichen Zugang zu unserer Lernplattform und bearbeiten die Unterweisung am Rechner, Tablet oder Smartphone, wann es in den Tag passt. Unterbrechen ist jederzeit möglich, die Plattform setzt an derselben Stelle fort.
Der Nachweis entsteht von selbst
Jede Unterweisung endet mit einem Abschlusstest. Wer besteht, erhält automatisch ein Zertifikat mit Datum und eindeutiger Nummer. Für jeden Beschäftigten ist festgehalten, welche Unterweisung er wann mit welchem Ergebnis abgeschlossen hat. Sie erhalten das als Auswertung und können es bei einer Prüfung durch die Gewerbeaufsicht oder Ihre Berufsgenossenschaft unmittelbar vorlegen. Eine Unterschriftenliste belegt Anwesenheit. Ein bestandener Test belegt, dass der Inhalt angekommen ist.
Sie behalten den Überblick
Die von Ihnen benannte Führungskraft ruft den Stand jederzeit selbst ab und sieht, wer fertig ist und wer noch offen ist. Dafür sind keine technischen Kenntnisse nötig. Einen schriftlichen Leitfaden dazu erhalten Sie von uns, auf Wunsch dazu eine Einweisung.
Elf Themen, weitere auf Anfrage
Allgemeine Sicherheitsunterweisung, Bildschirmarbeitsplatz, Erste Hilfe, Hygiene im Betrieb, Leitern, Tritte und Gerüste, Mitgänger-Flurförderzeuge, Mobile Arbeit, Organisatorischer Brandschutz, Raubüberfälle am Arbeitsplatz, Suchtmittel am Arbeitsplatz sowie Transport- und Lagerarbeiten. Je Unterweisung sind 15 bis 60 Minuten einschließlich Abschlusstest zu rechnen. Weitere Themen nehmen wir auf, wenn sie nachgefragt werden.
Ohne Bindung
Sie buchen einmalig für zwölf Monate. Es gibt keine Vertragsbindung, keine automatische Verlängerung und nichts zu kündigen. Rund sechs Wochen vor Ablauf erinnern wir Sie, damit die jährliche Wiederholung nicht liegen bleibt.
Sie möchten wissen, was das für Ihren Betrieb bedeutet? Schreiben Sie an elearning@asumed.de oder rufen Sie uns an unter +49 6251 17529-0. Wir erstellen Ihnen ein Angebot auf Ihre Zahl der Beschäftigten.
Die Pflicht zur Unterweisung nach Paragraf 12 Arbeitsschutzgesetz bleibt beim Arbeitgeber. ASUMED stellt Inhalte, Plattform und Nachweise bereit.