Gesundheitliche Eignung für den sicheren Einsatz von Atemschutz

Das Tragen von Atemschutzgeräten stellt hohe Anforderungen an Herz, Kreislauf und Atmung. Die Eignungsuntersuchung nach dem DGUV-Grundsatz G 26 dient der Beurteilung, ob Beschäftigte gesundheitlich für den Einsatz von Atemschutz geeignet sind.
Je nach Art des eingesetzten Atemschutzgerätes wird zwischen den Untersuchungsstufen G26.1G26.2 und G26.3 unterschieden.

G26.1 – Leichte Atemschutzgeräte

Die G26.1 richtet sich an Beschäftigte, die leichte Atemschutzgeräte verwenden, beispielsweise:
  • FFP2- und FFP3-Masken
  • Halbmasken mit Filter
  • vergleichbare leichte Atemschutzsysteme
Die Untersuchung umfasst unter anderem:
  • Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese)
  • körperliche Untersuchung
  • Beurteilung der gesundheitlichen Eignung
  • ärztliche Beratung

G26.2 – Mittelschwere Atemschutzgeräte

Die G26.2 ist für Tätigkeiten vorgesehen, bei denen Atemschutzgeräte mit einer höheren körperlichen Belastung getragen werden, zum Beispiel:
  • Vollmasken mit Filter
  • gebläseunterstützte Atemschutzgeräte
Je nach Tätigkeit und individuellen Voraussetzungen können zusätzlich Lungenfunktionsprüfungen oder weitere medizinische Untersuchungen erforderlich sein.

G26.3 – Schwere Atemschutzgeräte

Die G26.3 betrifft Beschäftigte, die umluftunabhängige Atemschutzgeräte einsetzen, beispielsweise:
  • Pressluftatmer
  • Isoliergeräte
  • Feuerwehr
  • Werk- und Betriebsfeuerwehren
  • Industrieeinsätze in belasteten oder kontaminierten Bereichen
Die Untersuchung beinhaltet – abhängig von Alter und Tätigkeit – unter anderem:
  • ausführliche Anamnese
  • körperliche Untersuchung
  • Lungenfunktionsprüfung
  • Belastungsuntersuchungen (z. B. Belastungs-EKG)
  • ärztliche Beurteilung der gesundheitlichen Eignung

Warum ist die G26-Untersuchung wichtig?

Atemschutzgeräte erhöhen die körperliche Belastung erheblich. Eine regelmäßige Eignungsuntersuchung trägt dazu bei,
  • die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten,
  • gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen,
  • Ausfallzeiten zu vermeiden,
  • gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Anforderungen zu erfüllen.

Unsere Leistungen

Wir bieten Eignungsuntersuchungen nach dem DGUV-Grundsatz G26 für Unternehmen verschiedener Branchen an.

Unser Leistungsumfang:

  • G26.1
  • G26.2
  • G26.3
  • individuelle Beratung
  • Terminplanung für Unternehmen
  • rechtssichere Dokumentation
  • kurze Wartezeiten und flexible Termine

Sie benötigen Eignungsuntersuchungen für Ihre Mitarbeitenden?