Arbeitsmedizin

Betriebsärztliche Betreuung nach der DGUV V2

Arbeitgeber mit Beschäftigten müssen eine angemessene betriebsärztliche Betreuung sicherstellen. Art und Umfang der Betreuung richten sich nach den betrieblichen Gegebenheiten sowie den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der für den Betrieb geltenden DGUV Vorschrift 2. ASUMED übernimmt die betriebsärztliche Betreuung für Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen – persönlich, unbürokratisch und bundesweit.

Unsere Betriebsärzte und deren Assistenzkräfte beraten Sie bei der Gestaltung gesunder Arbeitsplätze, führen arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV durch und unterstützen bei arbeitsbedingten Gesundheitsfragen.

Die gesetzlichen Anforderungen

Die betriebsärztliche Betreuung basiert auf dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und wird durch die jeweils geltende DGUV Vorschrift 2 des zuständigen Unfallversicherungsträgers konkretisiert. Welche Betreuungsform und welcher Betreuungsumfang erforderlich sind, hängt unter anderem von der Größe des Betriebs, seiner Branche, den vorhandenen Gefährdungen und dem jeweils anwendbaren Betreuungsmodell ab. Wir unterstützen Sie dabei, die für Ihren Betrieb passende Betreuung zu ermitteln und die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig umzusetzen.

Unser Angebot

Unser Leistungsspektrum umfasst die Beratung und Unterstützung unserer Kunden in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung. Vom Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation über die Durchführung regelmäßiger Betriebsbegehungen bis hin zur Beurteilung von Arbeitsbedingungen und der Analyse von Arbeitsprozessen stehen wir Ihnen in allen Fragen als kompetenter Partner zur Seite.

Unsere Betriebsärzte und deren Assistenzkräfte stehen in einem kontinuierlichen Austausch mit unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit und Hygiene. Bei Bedarf ergänzen wir unsere arbeitsmedizinische Betreuung um Dienstleistungen aus diesen Gebieten – individuell auf die Anforderungen Ihres Unternehmens abgestimmt.

Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge nach der ArbMedVV, beispielsweise Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten oder Pflicht- und Angebotsvorsorge bei bestimmten Expositionen gegenüber Gefahrstoffen oder Lärm, soweit die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Gesundheitsförderung – etwa durch Schutzimpfungen sowie Beratung zu Hygiene, Ergonomie und Suchtprävention. Bei Bedarf unterstützen wir zudem bei Fragen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und bei der Wiedereingliederung von Beschäftigten, soweit die Hinzuziehung des Betriebsarztes im konkreten Verfahren erforderlich ist.

Warum ASUMED

ASUMED besteht seit 1998. In dieser Zeit haben wir Unternehmen aus ganz Deutschland bei der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung begleitet und dabei ein Verständnis für die praktischen Fragen entwickelt, die im betrieblichen Alltag tatsächlich auftreten – nicht nur für das, was auf dem Papier gefordert ist.

Unsere Betriebsärzte und Fachkräfte bilden sich regelmäßig fort, damit unsere Beratung immer dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Regelwerk entspricht. Viele unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit bringen darüber hinaus zusätzliche Qualifikationen mit, etwa als Brandschutzbeauftragte oder Regalprüfer, sodass wir Ihnen angrenzende Themen aus einer Hand anbieten können, ohne dass Sie mehrere Ansprechpartner koordinieren müssen.

Unser Motto in der Zusammenarbeit mit unseren Kunden: Vertrauen, Sicherheit, Partnerschaft.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Am Anfang steht ein unverbindliches Gespräch, in dem wir Ihren Betrieb, die Anzahl der Beschäftigten und mögliche Besonderheiten Ihrer Branche erfassen. Daraus leiten wir das passende Betreuungsmodell nach DGUV Vorschrift 2 ab und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot – ohne versteckte Kosten oder Standardpakete von der Stange. Nach Beauftragung übernimmt ein fester betriebsärztlicher Ansprechpartner die laufende Betreuung Ihres Unternehmens, führt die vereinbarten Untersuchungen und Begehungen durch und dokumentiert alle Maßnahmen nachvollziehbar für Sie.

Häufige Fragen zum Betriebsarzt

Benötigt jedes Unternehmen eine betriebsärztliche Betreuung?
Arbeitgeber mit Beschäftigten müssen die nach ASiG und der für sie geltenden DGUV Vorschrift 2 erforderliche betriebsärztliche Betreuung sicherstellen. Wie diese Betreuung konkret organisiert wird und welchen Umfang sie hat, hängt unter anderem von der Betriebsgröße, der Branche, den vorhandenen Gefährdungen und dem jeweils möglichen Betreuungsmodell ab.

Muss der Betriebsarzt fest angestellt sein?
Nein. Die meisten Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, beauftragen einen externen betriebsärztlichen Dienst wie ASUMED. Das ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen und in der Praxis der übliche Weg.

Wie oft finden Untersuchungen und Begehungen statt?
Das hängt von Ihrer Betreuungsgruppe, Ihrer Branche und den konkreten Gefährdungen in Ihrem Betrieb ab. Wir ermitteln das passende Intervall gemeinsam mit Ihnen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.

In welchen Regionen ist ASUMED tätig?
Wir betreuen Unternehmen bundesweit – von Hamburg über Berlin und Frankfurt bis München. Die vollständige Liste unserer Standorte finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

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